Fachpraktiker*in Küche

(Beikoch/Beiköchin)

Fachpraktiker*in Küche (Beikoch/Beiköchin)

Die Ausbildung zur/zum Fachpraktiker*in Küche (Beikoch/Beiköchin) kann in einem Ausbildungsbetrieb der Gemeinschaftsverpflegung, in Seniorenheimen, Krankenhäusern, in der Systemgastronomie oder Gastronomie oder in einer außerbetrieblichen Einrichtung stattfinden.

Fachpraktiker*innen Küche planen, produzieren und bewerten Speisen unter Anleitung.
Sie erlernen den sicheren Umgang und den Einsatz von Maschinen und Geräten, beachten dabei Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes, damit keine Gesundheitsschäden entstehen. Ebenso wichtig sind das Anwenden der Hygienestandards und der Hygieneregeln nach dem HACCP-Konzept. Für diesen Beruf sollte man körperlich belastbar und teamfähig sein.

 

Lernfelder des Rahmenlehrplans

1. Ausbildungsjahr

Jahresunterrichtsstunden (Fachtheorie)320
Sich im Ausbildungsberuf orientieren100
Einfache Speisen herstellen und beurteilen100
Speisen ernährungsbewusst herstellen und auf ihren Gesundheitswert beurteilen60
Waren annehmen, kontrollieren und lagern60

2. Ausbildungsjahr

Jahresunterrichtsstunden (Fachtheorie)280
Gebäcke aus Teigen und Massen herstellen40
Einfache Vorspeisen herstellen120
Suppen und Saucen herstellen 80
Einfache Servicearbeiten durchführen40

3. Ausbildungsjahr

Jahresunterrichtsstunden (Fachtheorie)280
Hauptspeisen herstellen140
Einfache Süßspeisen herstellen60
Einfache Speisefolgen gestalten40
Ein berufstypisches Projekt planen und durchführen40

Weiterbildung

Einjährige Fachoberschule für Ernährung an der Peter-Behrens-Schule in Darmstadt (Vollzeitform)

Voraussetzung:
Mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiges Praktikum

Abschluss:
Allgemeine Fachhochschulreife

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilungsleitung Frau Scherbaum.
Kontakt: n.scherbaum(at)peter-behrens-schule.de

Hotelfachschule an der Peter-Behrens-Schule Darmstadt
- Fachschule, Fachrichtung Wirtschaft

Teilzeitform, berufsbegleitend 3,5 Jahre

Voraussetzung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung und eine mind. einjährige Berufstätigkeit (kann während des Studiums nachgewiesen werden) oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe zzgl. Feststellungsprüfung durch die Berufsschule

Abschluss:

  • "Staatlich geprüfte Betriebswirtin“/„Staatlich geprüfter Betriebswirt“ Fachbereich Wirtschaft Fachrichtung „Hotel- und Gaststättengewerbe“
  • mit zusätzlichem Erwerb der Ausbildereignung nach AEVO (möglich)
  • mit zusätzlichem Erwerb der Allgemeine Fachhochschulreife (möglich)

Ihr Ansprechpartner
Dr. Bruno Geffert (Abteilungsleiter)
Kontakt: bruno.geffert(at)darmstadt.de

Blockwochenplan für das Schuljahr 2023/2024

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Blockwochenplan für das Schuljahr 2022/2023

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